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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 15.09.2020

"qualifizierter Bezug zum deutschen Staatsgebiet"

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich Deutsche Gerichte schon zuständig sehen, wenn man mal im Ausland so grob Himmelsrichtung Deutschland gefurzt hat.

Von daher ist diese Bigotterie zwar kaum zu ertragen, aber auch nicht weiter verwunderlich. Das Gericht erwartet zwar Respekt, verspielt ihn aber mit solchen Entscheidungen.

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