Ich hatte das Argument von Dr Goebel so verstanden, dass der Einsatz von nicht-kommerzieller OS-Software im RZ einer Firma (Beispiel: Debian) zukünftig als Risiko eingeschätzt werden könnte, da durch die Ausnahmen keine Produkthaftung greift.
Ich hatte das Argument von Dr Goebel so verstanden, dass der Einsatz von nicht-kommerzieller OS-Software im RZ einer Firma (Beispiel: Debian) zukünftig als Risiko eingeschätzt werden könnte, da durch die Ausnahmen keine Produkthaftung greift.