Welch eine unsinnige und praxisfremde Vorschrift ist denn das!
Ich kenne kein einziges Hotel (außer an den Autobahnraststätten) das einen Parkplatz, geschweige denn mehrere davon, für Fernlastzüge zur Verfügung hat. Und selbst an den Autobahnraststätten gibt es auch heute schon, ohne diese unsinnige Vorschrift, nicht ausreichend genug Parkplätze für LKW.
AuĂźerdem ist der Beleg ĂĽber eine HotelĂĽbernachtung doch kein Beweis dafĂĽr, dass der Fahrer seine Pause auch fĂĽr einen ausreichenden Schlaf verwendet hat.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.07.2020 17:54).