hihp schrieb am 14.12.2022 11:32:
Was man nämlich konkret erhält, wenn der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewährt: Den unmittelbaren Besitz an der Mietsache. Und Besitz ist kein Recht, sondern die tatsächliche Sachherrschaft.
Und damit ein Nutzungsrecht, dem der V dem M gewährt.
Den letzten Absatz meines letzten Postings hast du ja gekonnt weg gekĂĽrzt.
Deine Meinung zum eigentlichen Anliegen des TO wĂĽrde mich noch interessieren!