hihp schrieb am 13.12.2022 17:56:
M76 schrieb am 13.12.2022 08:55:
Und bitte die Gewährleistung gleich auf 5 Jahre ausdehnen!
Du meinst, die Verjährungsfrist für den Anspruch, dass die Kaufsache bei Übergabe mangelfrei ist, soll auf fünf Jahre verlängert werden?
Denn das ist die "Gewährleistungsfrist", und nichts anderes.
Was sie NICHT ist: Eine Frist, innerhalb der eine Sache nicht kaputtgehen darf.
Doch, wenn es keine Verbrauchssachen sind und sie ordnungsgemäß genutzt wurden.