E-Pkw vorübergehend auf 3,7 kW abzusenken
Das gilt lt. aktuell bekanntem Entwurf nicht, wenn man ein Lastmanagement hat, dann sind 5kW erlaubt.
Bzgl. Akku-Verschleiß gibt's für Netzpuffer deutl. bessere und billigere Zellchemien als das was typ. in BEV-PKW ist. Da muss man nicht BEV-Akku vorzeitig schrotten.
Und leider kein Wort zur IT-Sicherheit, wenn das alles fernsteuerbar sein muss :-(
notting
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.06.2023 10:17).