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  • notting

mehr als 1000 Beiträge seit 01.06.2004

"E-Pkw vorübergehend auf 3,7 kW abzusenken", und kein Wort zur IT-Sicherheit

E-Pkw vorübergehend auf 3,7 kW abzusenken

Das gilt lt. aktuell bekanntem Entwurf nicht, wenn man ein Lastmanagement hat, dann sind 5kW erlaubt.

Bzgl. Akku-Verschleiß gibt's für Netzpuffer deutl. bessere und billigere Zellchemien als das was typ. in BEV-PKW ist. Da muss man nicht BEV-Akku vorzeitig schrotten.

Und leider kein Wort zur IT-Sicherheit, wenn das alles fernsteuerbar sein muss :-(

notting

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.06.2023 10:17).

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