Timothy_Truckle schrieb am 09.12.2022 09:08:
Schlimmer noch. Die Steuerfähigkeit musste nur "nachrüstbar" sein, so dass es jetzt viele geförderte Wallboxen im Feld gibt, die nur dem Papier nach steuerbar sind.
Das stimmt so nicht. Im Merkblatt der KfW steht wörtlich:
Die Ladestation muss ĂĽber eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle
verfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werden
können, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zu
können. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nach
entsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können.
Ist aber im Endeffekt egal. Die Netzbetreiber können mit der Schnittstelle in der Regel nichts anfangen.