Ich habe schon im Forum zur dpa-Meldung erläutert, warum ich der Meinung bin, dass ein Datentransfer in die USA ab sofort unzulässig sein dürfte:
https://www.heise.de/forum/p-37040591/
Der Gerichtshof hat den Beschluss über die Standardvertragsklauseln nach meinem Verständnis nur deshalb gebilligt, weil diese Standardvertragsklauseln selbst vorsehen, dass der Datentransfer zu unterbleiben hat, wenn das vom europäischen Recht geforderte Schutzniveau im Empfängerland nicht eingehalten werden kann. Die Standardvertragsklauseln erlauben also gerade keinen pauschalen Datentransfer.
Für die Unternehmen, die Daten in Drittländer exportieren, bedeutet das: Sie können das tun, wenn ein gültiger Angemessenheitsbeschuss der EU vorliegt oder wenn sie sich selbst davon überzeugt haben, dass das europäische Schutzniveau im Empfängerland eingehalten wird.
Da der Gerichtshof den Privacy Shield-Beschluss für ungültig erklärt hat, gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss mehr. Nachdem der Gerichtshof bei der Prüfung des Privacy-Shield-Beschlusses zu dem Ergebnis gekommen ist, dass in den USA das europäische Schutzniveau gerade nicht gewährleistet ist, müssten Facebook & Co. nun aufgrund der Standardvertragsklauseln verpflichtet sein, einen Datentransfer in die USA zu unterlassen.