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Avatar von ischilling
  • ischilling, Ingo-Stefan Schilling

145 Beiträge seit 21.02.2018

Das "schöne" an AGBs ist, das sie vor Gericht...

... gerne gekippt werden, zumindest Teile davon. Was die von EyeEM angeht Wette ich darauf dass man auf Grund des Aufbaus in jedem Fall auf überraschende Vertragsklauseln klagen kann und das höchstwahrscheinlich so auch zu gewinnen ist.

Auch für Selbständige nicht Juristen.

Davon kann abgesehen ist es nicht problematisch so die Bilder schon öffentlich zugänglich waren, zumindest aus DSGVO Sicht, jedoch, so dass nicht der Fall war, hängt das sehr von den hochladenden und ggf. den Verträgen ab.

Spannender ist aber m.A., und in nicht Kenntnis der eigentlichen Verträge, das hier versucht wird über die AGBs mindestens ein erweitertes Nutzungsrecht, unentgeltlich!, zu erreichen. Dazu gibt es ausreichend Urteile, das geht vor Gericht durch, jedenfalls nicht (so)...

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