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Avatar von hm0
  • hm0

mehr als 1000 Beiträge seit 09.06.2011

Schtonk

Eine Übereinstimmung der biometrischen Daten, die auf dem Chip des Personalausweises gespeichert sind, mit den Fingerabdrücken des Besitzers bestätige lediglich, dass das Dokument zu diesem gehöre. Daraus folge aber noch kein Identitätsnachweis, solange nicht der Ausweis selbst als echt bestätigt worden sei.

Schön, dass das Jemand gemerkt hat.
Musste nur ich da an Schtonk denken?
A: "Wir brauchen ein Gutachten, ob die TagebĂĽcher wirklich echt sind".
B: "Da machen wir am besten einen Schriftvergleich".
A: "und woher bekommen wir die SchriftstĂĽcke"?
B: "na von mir" (selbe Quelle wie die zu prĂĽfenden Dokumente)

Ergebnis - oh Wunder - die Handschriften stimmen ĂĽberein ...

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