Die Software darf seit 2015 vielleicht nicht mehr verkauft werden, bestehende Wartungsverträge wären aber davon wohl erst einmal nicht betroffen. Ansonsten dürfte die EU für die entgangenen Einnahmen des Herstellers aufkommen (Rückwirkungsverbot).
Die Software darf seit 2015 vielleicht nicht mehr verkauft werden, bestehende Wartungsverträge wären aber davon wohl erst einmal nicht betroffen. Ansonsten dürfte die EU für die entgangenen Einnahmen des Herstellers aufkommen (Rückwirkungsverbot).