Denn:
Anders als von den Five Eyes
- angefĂĽhrt und
- anders als im Vor-Internet-Zeitalter,
kann und wird die aufgebrochene VerschlĂĽsselung zur vollautomatischen MassenĂĽberwachung genutzt werden.
Das muss man tatsächlich abwägen gegenüber der möglicherweise tatsächlich erleichterten Aufklärung einzelner Verbrechen, denn Totalüberwachung ist weder mit Demokratie und Rechtsstaat noch mit der Menschenwürde zu vereinbaren.
Wären die Five Eyes aber bereit, nur in von EU-Richtern abgesegneten Einzelfällen ...
CIA/Five Eyes: LLOOOLLLL .... B-)O:-):'(B-)
Und:
Solange die Five Eyes nicht nur IHREN EIGENEN Bürgern, nicht aber auch uns "Ausländern" Privatssphäre überhaupt zugestehen, sollte sich jede Diskussion darüber aus Anstandsgründen bereits verbieten!
Es geht nicht an, dass wir - als Deutschland (Art. 1 und 2 GG) und als EU (Grundrechtecharta) - den Bürgern der Länder der Five Eyes von höchstrangig Privatssphäre zubilligen und gewähren, weil WIR die Auffassung haben, dies gehöre zur Menschenwürde, bspw. die US-Verfassung aber US-Ausländer (4. Verfassungszusatz) ausdrücklich ausnimmt.
Europäisch formuliert: Die Five Eyes anerkennen uns verfassungsrechtlich entweder nicht als Menschen oder eben als (menschen-)würdelos.
Während wir allen Bürgern (und Regierungen) der Five Eyes Menschenwürde (d.h. auch Datenschutz) zugestehen ....
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.10.2020 11:13).