Denn:
Anders als von den Five Eyes
- angefĂŒhrt und
- anders als im Vor-Internet-Zeitalter,
kann und wird die aufgebrochene VerschlĂŒsselung zur vollautomatischen MassenĂŒberwachung genutzt werden.
Das muss man tatsĂ€chlich abwĂ€gen gegenĂŒber der möglicherweise tatsĂ€chlich erleichterten AufklĂ€rung einzelner Verbrechen, denn TotalĂŒberwachung ist weder mit Demokratie und Rechtsstaat noch mit der MenschenwĂŒrde zu vereinbaren.
WÀren die Five Eyes aber bereit, nur in von EU-Richtern abgesegneten EinzelfÀllen ...
CIA/Five Eyes: LLOOOLLLL .... B-)O:-):'(B-)
Und:
Solange die Five Eyes nicht nur IHREN EIGENEN BĂŒrgern, nicht aber auch uns "AuslĂ€ndern" PrivatssphĂ€re ĂŒberhaupt zugestehen, sollte sich jede Diskussion darĂŒber aus AnstandsgrĂŒnden bereits verbieten!
Es geht nicht an, dass wir - als Deutschland (Art. 1 und 2 GG) und als EU (Grundrechtecharta) - den BĂŒrgern der LĂ€nder der Five Eyes von höchstrangig PrivatssphĂ€re zubilligen und gewĂ€hren, weil WIR die Auffassung haben, dies gehöre zur MenschenwĂŒrde, bspw. die US-Verfassung aber US-AuslĂ€nder (4. Verfassungszusatz) ausdrĂŒcklich ausnimmt.
EuropĂ€isch formuliert: Die Five Eyes anerkennen uns verfassungsrechtlich entweder nicht als Menschen oder eben als (menschen-)wĂŒrdelos.
WĂ€hrend wir allen BĂŒrgern (und Regierungen) der Five Eyes MenschenwĂŒrde (d.h. auch Datenschutz) zugestehen ....
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.10.2020 11:13).