Wichtig: Es gilt das Datum der Erstzulassung. Wer also ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybriden bis Ende Dezember 2022 erstmals zugelassen hat, kann die bisher gültige Kaufprämie auch 2023 noch beantragen.
Soweit mir bekannt muss beides noch 2022 erfolgen - steht zumindest genau so in der Förderrichtlinie - sofern man noch die höhere Prämie von 2022 haben will versteht sich. Wer im Januar beantragt, bekommt nur noch den reduzierten Satz.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.12.2022 10:20).