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  • Aureolus

mehr als 1000 Beiträge seit 04.02.2015

Eine Phototapete könnte als "Beiwerk" unwesentlicher nicht sein

Wer nicht will, dass seine Bilder in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten erscheinen, und im Zweifel als Beiwerk irgendwo mit abgelichtet werden, veröffentlicht sie nicht als Phototapete.

Analog mag das bei Heise in der Photogalerie gelten. Screenshots etwa dürften rechtlich unerheblich sein, während es freilich etwas anders aussähe, wenn z.B. "Dritte" gezielt einzelne Dateien kopieren und für eigene, andere Zwecke verwenden würden.

Es ist höchst erstaunlich, wofür hiesige Gerichte Zeit zu haben scheinen!

Die *eigentlich* –übrigens auch juristisch– spannende Frage dürfte vielmehr sein, wieso da ausgerechnet einzelne Zimmer mit Phototapete vermietet werden, und ggf. von wem 🤔

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