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  • Daniel AJ Sokolov

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Re: Nur bei FOTO-Tapeten oder auch bei Mustern?

start78 schrieb am 23.02.2023 09:27:

Bei Foto-Tapeten finde ich die rechtliche Argumentation nachvollziehbar. Auslegung und Konsequenzen sind zweifellos hirnrissig aber naja...

Aber wie sieht es mit Tapetenmustern aus? Sind die auch urheberrechtlich geschützt? Dann wird es nämlich irgendwann schwierig.

Bei Mustern ganz speziell. Das kann nämlich alles Design eingetragen werden, und dann ist für 25 Jahre nur das erlaubt, was hier steht:
https://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/__40.html

Hat das Muster ausreichende Schöpfungshöhe, gelten die Einschränkungen des Urheberrechts - egal ob es als Design eingetragen ist oder nicht.

Ist es eingetragen, können beide Einschränkungen greifen.

MfG
Daniel AJ

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