letztermo schrieb am 17.08.2022 16:11:
Irgend eine juristische oder natĂĽrliche Person wird klagen und schon hat sich der Fall erledigt. Ohne SicherheitsĂĽberprĂĽfung und daraufhin notwendige Anpassungen wird das kein Gericht bestehen lassen. Also wird es entweder eine monatelange Pause geben oder eine Einstweilige VerfĂĽgung, die den Weiterbetrieb stoppt.
Nicht, wenn das Atomgesetz entsprechend geändert wird, und man dabei nicht pfuscht. Gerichte müssen nach Gesetzeslage entscheiden. Das Gesetz ansich aufheben kann nur das BVerG. Und auch dann nur, wenn es gegen das Grundgesetz verstößt. Es gibt aber kein Grundrecht auf ein 100 % risikofreies Leben.