aber mal ehrlich: ein einfacher Abmelden Link soll nicht reichen? Wieviel einfacher soll es denn noch sein?
Irgendeine Rückmeldung braucht der Anbieter doch, dass die Mails nicht mehr erwünscht sind?
Um das klarzustellen: ich rede nicht wirklich von diesem Fall, da ist das Gebaren natürlich eindeutig, aber ich habe mit diesem Punkt in der Argumentation des Gerichts Probleme...