in der Regel immer nur "fast richtig" in der Berichterstattung.
NatĂĽrlich werden die Anklagten in dem Verfahren hier keine (!) 10 Jahre in den Knast wandern.
Da keiner von denen bislang strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann es sogar sein, dass alle Beteiligten mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, also maximales Strafmaß 2 Jahre.
Alles andere wäre angesichts des vergleichsweise geringen Schadens für diese Tatkategorie und den Umstand, dass die betrogenen Unternehmen selbst kräftig mitgeholfen haben müssen durch ihre eigene Fahrlässigkeit, schon ein wenig seltsam.