Wenn man macOS (mit einem anderen/alten) Mac erworben hat, gibt es da nichts, was "juristisch fraglich" ist.
http://archiv.jura.uni-saarland.de/jurpc/rechtspr/19990055.htm
Auf die Art und Weise der weiteren Nutzung braucht sich die Zustimmung dabei nicht zu erstrecken. Denn bereits mit der Veräußerung gibt der Berechtigte die Herrschaft über das Werkexemplar auf.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.06.2020 11:12).