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  • AmigoJack

mehr als 1000 Beiträge seit 24.05.2006

Datenschutz, Strafbarkeit

Diese Meldung ist ein schönes Beispiel dafür, warum nicht befolgter Datenschutz automatisch zu Ermittlungen oder Strafen führen muss: die Betroffenen sind mutmaßlich gar nicht in der Lage, einen Antrag stellen zu können.

Dass das wohl eher dazu führt, möglichst gar keine Daten mehr zu Vermissten vorzuhalten, ist ebenfalls ein Problem. Ich bin aber überzeugt, dass sich das mit genug Professionalität meistern lässt. Nur setzen sich die wenigsten hin und gehen das ganze konsequent an. Herauskommen müsste, dass zu jedem Datensatz klar ersichtlich ist, wann er wie reingekommen ist - schon allein, um ihn automatisiert nach z.B. 3 oder 10 Jahren zu löschen.

Dass auch ganz andere Bereiche im Leben automatisch zu Ermittlungen führen sollten ist ebenfalls ein anderes Problem.

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