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  • udoline

53 Beiträge seit 19.02.2007

Re: Bei KFZ (mit Motor) muss man... gilt auch für Lastenfahrrad

HumanCentipede schrieb am 08.07.24 21:41:

udoline schrieb am 06.07.2024 10:34:

TÜV
Zulassung
Nummernschild
Führerschein
Steuern, bei Straßenraumnutzung inkl. Parkplatz

Bei Nummernschild besteht dann auch die Möglichkeit, den Fahrer bei nicht sachgerechter Nutzung ausfindig zu machen.

Außerdem ist Überholen auf dem vorgeschriebenen Fahradweg kaum möglich....🫥

Ein Nummernschild bringt GAR NICHTS, da du nur den Halter ausfindig machen kannst und nicht den Fahrer! Ich weiß nicht, was diese Forderung bringen soll und warum sie immer wieder kommt. Der Fahrer trägt wahrscheinlich noch Helm und Brille, den erkennst du natürlich sofort, wenn es zur Gegenüberstellung kommt.
Da es keine Halterhaftung gibt, ist ein Nummernschild sinnlos, da man ohne Zeugen und Kameraaufnahme nichts hat, außer Aussage gegen Aussage.

Bitte noch die anderen Punkte ausser Nummernschild beantworten.

Danke 🙂

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