Es gab mal das Thema mit den Designrechten.
Die Hersteller haben/wollten Drittabietern verbieten Dinge nachzubauen, weil die halt wie das Original aussahen. Das ist nun aber bei einem Kotflügel irgendwie notwendig. Das könnte auch auf Scheinwerfergläser zutreffen. Wie da der Stand aktuell ist, keine Ahnung.
Kann aber auch sein, dass ein Scheinwerfer z.B. nur als Gesamtbeuteil eine BE hat und eben nicht die Halterung und das Glas jeweils separat. MĂĽsste der Ersatz-Glashersteller wahrscheinlich abnehmen lassen.
Servus