Frei von Urheberrechten gibt es im deutschen Recht hierbei nicht.
Es kann allerdings vom Urheber ins Public-Domain gestellt worden sein, und dazu GEMA-frei sein. Also dĂŒrfen diese MusikstĂŒcke von Microsoft auch fĂŒr kommerzielle Nutzung beliebig genutzt werden? Also auch z. B. fĂŒr TV-Ads? Oder auch Wiederverkauf?
Oder gibt es DOCH gewisse BeschrÀnkungen? Weià jemand verlÀsslichles?
PS: Die MusikstĂŒcke bei iMovie oder auch Quik von GoPro sind leider nicht urheber- oder GEMA-frei. Diese dĂŒrfen nur fĂŒr private Zwecke genutzt werden, in aller Regel also maximal sieben EmpfĂ€nger haben. SEEEEHR userfreundlich uns realistisch đđŁ
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.04.2024 16:15).