Frei von Urheberrechten gibt es im deutschen Recht hierbei nicht.
Es kann allerdings vom Urheber ins Public-Domain gestellt worden sein, und dazu GEMA-frei sein. Also dürfen diese Musikstücke von Microsoft auch für kommerzielle Nutzung beliebig genutzt werden? Also auch z. B. für TV-Ads? Oder auch Wiederverkauf?
Oder gibt es DOCH gewisse Beschränkungen? Weiß jemand verlässlichles?
PS: Die Musikstücke bei iMovie oder auch Quik von GoPro sind leider nicht urheber- oder GEMA-frei. Diese dürfen nur für private Zwecke genutzt werden, in aller Regel also maximal sieben Empfänger haben. SEEEEHR userfreundlich uns realistisch 😁😣
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.04.2024 16:15).