Dass die NBB GF sich dazu hingerissen fühlen mit Halbwahrheiten (Weglassen wichtiger Tatsachen) die Stakeholder zu täuschen, sagt viel über den Laden aus.
Aus deren FAQ:
Was wird NBB vorgeworfen?
[..] das Datenschutzrecht vor allem dadurch verletzt, dass Kameraaufnahmen zu lang gespeichert worden seien.
[..] Auch NBB nutzt Kameras [..] zur Warenverfolgung und um Eigentum des Unternehmens sowie der Kunden zu schützen. Bei verschwundener oder beschädigter Ware können dann die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht werden. So können Straftaten nachvollzogen und Streitfälle mit Lieferanten und Kunden gelöst werden. Zu keinem Zeitpunkt waren Kundendaten betroffen oder wurde das Verhalten der Mitarbeiter überwacht.
Das liest sich in der Pressemitteilung des LfD Niedersachsen ganz anders:
[..]Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.[..]
Eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten ist zudem nur rechtmäßig, wenn sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richtet. Ist dies der Fall, kann es zulässig sein, diese zeitlich begrenzt mit Kameras zu überwachen.
Hier mĂĽnzt also NBB den Vorwurf, dass die Rechtsgrundlagen zur Einrichtung der Video-Ăśberwachung gefehlt haben, dahingehend um, dass aus deren Sicht die Aufnahmen lediglich "zu lange" gespeichert wurden.
Der eigentliche Vorwurf des LfD Niedersachsen wird hinter der Formulierung "vor allem dadurch verletzt" unter den nicht genannten ĂĽbrigen VorwĂĽrfen versteckt.
Stattdessen nennt man ausschlieĂźlich den geringst gewichtigen Vorwurf beim Namen.
Sry, NBB - aber wer Aufenhaltsräume und Arbeitsplätze überwacht und hier nichteinmal einen Fehler eingesteht, der ist für mich moralisch in der untersten Schublade.
P.S.: Ich hätte erwartet, dass in der Logistik eine permanente Inventarisierung stattfindet. Wird denn etwa nicht erfasst, was man dem Kunden ins Paket tut? Da würde doch auffallen, wenn einzelne Mitarbeiter häufiger Warenausgänge verbuchen, die beim Kunden nie ankamen. Und wenn man das Gewicht der Pakete erfasst (was man für die Paketmarke eh machen muss), dann kann man im Nachgang auch Rückschlüsse ziehen, ob Ware offensichtlich im Paket gefehlt hat.