Ansicht umschalten
Avatar von iruj
  • iruj

mehr als 1000 Beiträge seit 01.12.2020

Schon mal vom internationale Handelsrecht und EU-Recht gehört?

"Ich bin absolut dafür, dass Geschäfte, die in Deutschland gemacht werden, letztendlich auch deutscher Steuerpflicht unterliegen."

Natürlich unterliegen Geschäfte welche in Deutschland getätigt werden dem deutschen Steuerrecht. Amazon und Co. zahlen brav ihre Umsatzsteuer und an den Standorten der Versandzentren wird auch die fällige Gewerbesteuer abgeführt. Aber die Gewinne werden in dem Land versteuert wo sie anfallen, nämlich in dem Land des Firmensitzes oder der Niederlassung, sonst nirgends!

Und ehe ich es vergesse, alle Amazon-Handelspartner (Marketplace) in Deutschland versteuern ihre Gewinne in Deutschland. Der Anteil soll bei 60 Prozent liegen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten