Ich meine, wir sprechen hier (teilweise) von vor 18 Jahren gebauten Fahrzeugen, die dann auch mutmasslich ihren letzten Service in einer MB-Werkstatt vor ueber einem Jahrzehnt hatten.
Natuerlich ist ein Versagen des Bremssystems (neben dem Versagen der Lenkung) ein GAU, aber wie weit zurueck muss man solche Rueckrufe anbieten?