Elkarlo schrieb am 04.07.2024 14:59:
Deutschland muss auc 6cm runter
Woher hast Du denn die 6cm? Das kenne ich nur aus der EU-Verordnung für Flugzeuge, bis 6cm sind in der Kabine erlaubt. Wird allerdings von vielen Fluggesellschaften und Flughäfen ignoriert.
Dann gibt's in Deutschland nach WaffG §42a die 12cm-Grenze für Messer mit feststehenden Klingen, und Einhandmesser dürfen unabhängig von der Klingenlänge in der Öffentlichkeit gar nicht geführt werden.
Außerdem sind da noch Waffenverbotszonen nach WaffG §42(6) mit der Grenze von 4cm für feststehend oder feststellbar. Letzteres ist die eigentliche Falle für Multitools.