Bei uns (D) darf man Klingen nicht offen mit sich tragen.
Das kommt wiederum drauf an. Bei uns gilt ein Messer mit einer feststehenden Klinge unter 12 cm nicht als Waffe (kann regional auf 6 cm verändert werden). Ein Einhandmesser ist hingegen immer eine Waffe.
§42a WaffG
Hat man eine Klinge beliebiger Länge im Koffer oder verschlossenem Rucksack oder Tasche, ist alles ok, solange man sie drin lässt.
NatĂĽrlich, denn dann fĂĽhrt man die Waffe nicht, man transportiert sie lediglich.