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Avatar von susu
  • susu

740 Beiträge seit 04.04.2002

Rechtslage in D

Bei uns (D) darf man Klingen nicht offen mit sich tragen.
D.H. man darf sie nicht einfach und leicht zücken können. bzw. in der Hand tragen.
Hat man eine Klinge beliebiger Länge im Koffer oder verschlossenem Rucksack oder Tasche, ist alles ok, solange man sie drin lässt.

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