Die Benutzung von E-Mails zur Übermittlung von Testergebnissen aus den Laboren sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, hieß es.
Es kann doch wohl höchstens “Die Benutzung von [unverschlüsselten] E-Mails [...]“ heißen, oder?
Die Benutzung von E-Mails zur Übermittlung von Testergebnissen aus den Laboren sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, hieß es.
Es kann doch wohl höchstens “Die Benutzung von [unverschlüsselten] E-Mails [...]“ heißen, oder?