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Avatar von commander-keen
  • commander-keen

mehr als 1000 Beiträge seit 12.12.2008

Die Benutzung von E-Mails [...] sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu

Die Benutzung von E-Mails zur Übermittlung von Testergebnissen aus den Laboren sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, hieß es.

Es kann doch wohl höchstens “Die Benutzung von [unverschlüsselten] E-Mails [...]“ heißen, oder?

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