... sondern werden es erst dann, wenn zur Nutzung der Tracking-App oder einer Website eine eindeutige Identifikation des Abfragers erfolgt (offenlassend, ob dem so sei). Da wird dann zwar eine Briefmarke einer IP zugeordnet – aber welche Person sich dahinter versteckt (z.B. bzgl. Adresse auf dem Brief), ist damit noch nicht zwingend zugeordnet.