Ansicht umschalten
Avatar von khr
  • khr

mehr als 1000 Beiträge seit 19.04.2000

Da ich selber vor vielen Jahren einen Parkausweis

in Karlsruhe hatte erlebte ich das der Preis gesenkt werden musste weil es ein Gerichtsurteil gab das die Gebühr den Aufwand der Stadt nicht überschreiten durfte.

Hat sich die rechtliche Lage geändert oder ist das Urteil in Vergessenheit geraten?

Bei Parkausweis handelt es sich um eine Gebühr und keine Steuer.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten