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  • Legalos

698 Beiträge seit 14.06.2011

Re: RĂĽckzug und Nicht-RĂĽckzug

Zudem kann es durchaus sein, dass sie zwar vorĂĽbergehend den Verkauf einstellen, aber hoffen, in der Berufungsinstanz (oder in der Nichtigkeitsklage) doch noch zu gewinnen, oder irgendwann doch einen Lizenzvertrag abschlieĂźen.

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