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Avatar von CloudyWX
  • CloudyWX

mehr als 1000 Beiträge seit 16.04.2022

Re: zwei verschiedenen Sachen

aber nicht zulässig laut DFG -Richtlinien. (ich weiß, dass das nur für Reviews von Anträgen gilt, soll nur beispielhaft für solche Richtlinien sein). Der Hauptgrund ist, dass Du damit die Arbeit eines Anderen an irgendeinen US-Webserver schickst.

Bei Copilot als Teil von MS 365 for Business oder Education steht jetzt immer dick ein Claim von "Corporate-Datenschutz" drüber - und im Kleingedruckten das Versprechen, dass kein Input an Open AI geht, um dort das Sprachmodell zu trainieren😇

Wer MS 365 nutzt, landet aber auch ohne diesen Claim zwangsläufig auf "irgendeine[m] US-Webserver" - da stimme ich Dir zu.

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