Es steht im Entscheidungstext direkt im zweiten Abschnitt: Es gab einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Der Durchsuchungsbeschluss beinhaltet auch die Durchsicht von Daten des Betroffenen (vermutlich meist der Hauptgrund ...). Ein Richter wird sicher nicht für "mal auf das Handy schauen können" einen Durchsuchungsbeschluss schreiben.