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  • OttoPa

mehr als 1000 Beiträge seit 19.07.2022

Komplett falscher und zudem völlig unambitionierter Ansatz ...

... allerdings ist das in der jetzigen Ausgestaltung nicht viel mehr als eine (zudem nicht sehr überzeugende) PR-Kampagne der Regierung.

Denn...

1. Bedeutet ein Recht zu haben nicht, das man es auch durchsetzen kann. Das läuft im Zweifel in Deutschland über die Gerichte und das kostet Zeit und Geld. Das steht aber nicht jedem zur Verfügung.

2. 15 Mbit sind komplett unambitioniert. Das wäre vor 20 Jahren der Stand gewesen, den man zum Ziel hätte haben können. Realistisch ist das aber für einen 1-Personen-Haushalt mit dem Anspruch der uneingeschränkten digitalen Teilhabe objektiv betrachtet nicht genug. Denn eine 15 Mbit-Leitung ist bereits mit einem Streaming-Gerät das 4k liefern soll, bereits überfordert - selbst wenn die 15 Mbit konstant voll zur Verfügung stehen. Mal eben ein größeres Update einspielen dauert lange, ein größerer Video-Upload auf eine Plattform dauert ewig, die Nutzung von Cloud-Speichern ist damit nicht sinnvoll möglich und wenn sich in dem Haushalt mehr als eine Person aufhält ist das ohnehin ein Witz.

3. Wenn man einen Mindestanspruch definiert, dann sollte der so gewählt werden, das er der jeweiligen Epoche und ihrer Bedürfnisse entspricht und nicht die Minimalanforderungen eines digital-aversen Senioren bedienen. Zudem sollte eine gewisse Ausrichtung auf die Zukunft erkennbar sein, damit auch denjenigen, die diesen Rechtanspruch durch Ausbau bedienen müssen, eine gewisse Planungsgrundlage und Planungssicherheit haben. Vor 10 Jahren wären 50 Mbit sowohl angemessen als auch zukunftsorientiert gewesen - heute würde ich eher von 75- 100 Mbit ausgehen, damit einerseits auch Mehrpersonenhaushalte ausreichend abgedeckt sind und andererseits auch den Anforderungen an verstärkte Heimarbeit Rechnung getragen wird und die Tatsache anerkannt wird, das Datenmengen zunehmen und Cloud-Dienste eben auch genutzt werden (ganz gleich ob sinnvoll oder nicht)

Ganz anders sähe es aus, wenn es um eine gesetzliche Grundversorgung ginge, die jedem im Land ohne weitere Kosten angeboten werden würde. Wenn es hier gelänge 15 Mbit anzubieten, dann wäre das in der Tat anerkennenswert.

Denn: Bei einer gesetzlichen Grundversorgung würden 15 Mbit/s jedem Bürger ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stehen. Dies stellt sicher, dass auch finanziell schwächer gestellte Haushalte und Menschen in ländlichen oder unterversorgten Gebieten Zugang zu einer stabilen Internetverbindung haben. Der soziale Ausgleich, der durch eine solche Grundversorgung erreicht wird, kann nicht mit einem bloßen Rechtsanspruch gleichgesetzt werden, bei dem die Durchsetzung kompliziert und teuer sein kann.

Eine gesetzliche Grundversorgung würde außerdem eine verlässliche und konstante Bandbreite von 15 Mbit/s garantieren, was für grundlegende Online-Aktivitäten ausreicht. Dies schafft Planungssicherheit für alle Bürger und Unternehmen, die sich darauf verlassen können, dass diese Mindestgeschwindigkeit verfügbar ist. Ein Rechtsanspruch bietet keine solche Garantie, da die tatsächliche Umsetzung und Verfügbarkeit variieren können.

15 Mbit/s reichen aus, um grundlegende Online-Bedürfnisse wie E-Mails, Social Media, Online-Banking und Standard-Definition-Streaming zu decken. In einer Grundversorgung ist es akzeptabel, dass nicht alle fortgeschrittenen Anwendungen optimal unterstützt werden, da der Fokus auf einer breit verfügbaren, minimalen Internetanbindung liegt. Ein bloßer Rechtsanspruch sollte hingegen die volle digitale Teilhabe ermöglichen, was höhere Anforderungen an die Bandbreite stellt.

Eine gesetzliche Grundversorgung könnte auch als Basis dienen, um weitere Investitionen in die Infrastruktur zu fördern. Durch die garantierte Bereitstellung von 15 Mbit/s könnten zusätzliche Mittel und Anreize geschaffen werden, um die Netze weiter auszubauen und langfristig höhere Geschwindigkeiten zu ermöglichen. Ein Rechtsanspruch führt nicht zwangsläufig zu solchen Investitionen, da er nur die Mindestanforderung definiert, ohne eine Verbesserung der Infrastruktur zu gewährleisten.

Abschließend: Die Bereitstellung einer gesetzlichen Grundversorgung eliminiert die Notwendigkeit für Bürger, ihre Rechte individuell durchzusetzen, was oft zeitaufwendig und teuer ist. Dadurch wird die Bürokratie reduziert und die Last der Durchsetzung von den Bürgern genommen. Ein Rechtsanspruch hingegen erfordert oft individuelle Klagen und kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, je nach Verfügbarkeit von Ressourcen und rechtlicher Unterstützung.

In Notfall- oder Krisensituationen, wie z.B. während einer Pandemie, ist eine garantierte Grundversorgung von 15 Mbit/s außerdem entscheidend, um grundlegende Kommunikation und Informationen sicherzustellen. Ein Rechtsanspruch könnte in solchen Zeiten nicht ausreichen, da die Umsetzung möglicherweise zu langsam erfolgt, um schnell auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zu reagieren.

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