Ansicht umschalten
Avatar von mrwgm
  • mrwgm

138 Beiträge seit 30.11.2002

Zu unkonkret

Leider ein einseitiger Bericht.
Wurden denn die Bedingungen zur Rückgabe bei den Tests erfüllt? Die Händler sind nur verpflichtet die eigenen Geräte zurück zu nehmen. Fehlt der Kaufnachweis, z.B. Kassenbon, kann man das denen doch nicht ankreiden.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten