Dem Sozialrecht ist das gleich, ob die Selbstständigkeit als Gewerbe oder als Freier Beruf ausgeübt wird. Das Sozialrecht hat eigene Kriterien und eine eigene Rechtssprechung zur Unterscheidung, ob jmd selbstständig ist oder abhängig beschäftigt.
Deswegen kann das passieren, dass jemand beim Finanzamt als Angestellter läuft und im Sozialrecht als Selbstständiger. Finde ich nur sehr ungewöhnlich.