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  • Ampera

252 Beiträge seit 20.07.2015

Blindgänger...

Ich zitiere Mal die Voraussetzungen:

auf Straßen aktiviert werden dürfen, auf denen Fußgänger und Radfahrer verboten sind und der Verkehr in beiden Richtungen räumlich voneinander getrennt aufgeteilt wird. In ihrer gegenwärtigen Form begrenzt die Verordnung die Betriebsgeschwindigkeit der Systeme auf maximal 60 km/h.

Also, keine Fußgänger oder Radfahrer. Da bleiben nur Autobahnen und Schnellstraßen.
Und dann aber maximal 60km/h.
Dann bleibt auf diesen Straßen nur noch die Stau Situation, starker Regen oder Glätte.
Unter solchen Bedingungen dĂĽrfte aber ein autonomes System Schwierigkeiten haben...

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