Ansicht umschalten
Avatar von _Peter_
  • _Peter_

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2016

Die DFG warnt und die Datenschützer schlafen

Die Überwachung der Nutzer mit Spionagesoftware kann nicht vereinbar sein mit der DSGVO, nicht einmal, wenn eine "Zustimmung" der Nutzer eingeholt wurde. Egal, in welcher Form: Für Wissenschaftler sind Veröffentlichungen die wichtigsten Arbeitsmittel. Wer den Zugang von einer Zustimmung zur Überwachung abhängig macht, kann nicht von Freiwilligkeit reden.

Die einzige Frage, die sich bei dieser Spionagesoftware noch stellt, ist, ob 4 % des Jahresumsatzes ausreichen als Strafe, oder ob jemand ins Gefängnis gehört. Wohlgemerkt nicht nur die Verantwortlichen bei Elsevier, sondern auch bei den Bibliotheken und den Universitäten.

Jede Webseite muß vorab die Zustimmung einholen für das Setzen von Cookies, und darf den Zugang nicht verweigern, wenn der Nutzer Cookies ablehnt, die nicht unbedingt zur Funktion der Webseite benötigt werden.

Und ein Kartell aus Bibliotheken und Verlegern installiert Spyware, um Anwender nicht nur beim Zugang zu bezahlten Artikeln zu überwachen, sondern um jede Interaktion mit dem Computer auf zu zeichnen und aus zu werten?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten