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  • schap23

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2008

Behauptete Rechtsunsicherheit

Die persönliche Meinung einiger Datenschutzbeauftragter ist nicht relevant für die tatsächliche Rechtslage. In der Tat sind solche Äußerungen von Datenschutzbeauftragten nach Meinung von Juristen selber rechtlich fragwürdig. Die rechtliche Beurteilung von Produkten wie Microsoft 365 beruht auf Regelungen der EU und deshalb muß es eine EU-einheitliche Stellung dazu geben. Abweichende oder vorgreifende Äußerungen von einzelnen Datenschutzbeauftragten sind wenig hilfreich.

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