In der EU gelten biometrische Merkmale laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als besonders sensible Informationen, die speziell geschützt werden müssen.
Diese Daten müssen nicht geschützt werden, sie sind eo ipso geschützt! Und zwar dahingehend, dass man sie gar nicht erst erheben darf.
Der Beste und einzige Schutz ist das grundsätzliche Verbot der Erfassung und Speicherung.