In der EU gelten biometrische Merkmale laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als besonders sensible Informationen, die speziell geschĂĽtzt werden mĂĽssen.
Diese Daten mĂĽssen nicht geschĂĽtzt werden, sie sind eo ipso geschĂĽtzt! Und zwar dahingehend, dass man sie gar nicht erst erheben darf.
Der Beste und einzige Schutz ist das grundsätzliche Verbot der Erfassung und Speicherung.