Moin,
es kann meiner mangelnden Lesekompetenz geschuldet sein:
Welches „Gewicht“ eines Kfz ist denn hier gemeint?
Die Leermasse (Feld G in der Zulassungsbescheinigung Teil I),
die zulässige Gesamtmasse (Feld F.2) oder
die tatsächlich bewegte Fahrzeugmasse (Wägeplatten im Fahrweg etc.)?
Vielen Dank für Euren Rat!
Schönen Tag allerseits,
Arnold