Ansicht umschalten
Avatar von schnermann
  • schnermann

290 Beiträge seit 15.02.2002

Leermasse, tatsächliche bewegte Masse oder zulässige Gesamtmasse?

Moin,

es kann meiner mangelnden Lesekompetenz geschuldet sein:

Welches „Gewicht“ eines Kfz ist denn hier gemeint?

Die Leermasse (Feld G in der Zulassungsbescheinigung Teil I),
die zulässige Gesamtmasse (Feld F.2) oder
die tatsächlich bewegte Fahrzeugmasse (Wägeplatten im Fahrweg etc.)?

Vielen Dank für Euren Rat!

Schönen Tag allerseits,
Arnold

Bewerten
- +
Ansicht umschalten