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  • Zorander

249 Beiträge seit 11.05.2007

"Weitergabe der Daten nur in wenigen Fällen risikoreich"

Aus dem Artikel:

Auch den "freien Verkehr" personenbezogener Informationen hätten die EU-Gesetzgeber mit der DSGVO absichern wollen, damit mit den Daten gearbeitet, geforscht und gewirtschaftet werden könne. Nur in wenigen Fällen sei das so risikoreich, dass man es "tabuisieren" müsse und die "Weitergabe und Nutzung dieser sensiblen Daten" selbst bei Verschlüsselung oder Pseudonymisierung "nicht rechtfertigen" könne.

Genau das Gegenteil ist der Fall. Und sowas wird auch noch von einem Datenschutzbeauftragten mitverfasst...

Wenn ihr meine Daten haben wollt, könnt ihr gerne höflich danach fragen und mir dazu ein finanzielles Angebot unterbreiten. Vielleicht denke ich dann sogar darüber nach.

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