Ansicht umschalten
Avatar von Michael Kettner
  • Michael Kettner

13 Beiträge seit 27.05.2020

Dieser Charger ist Deutschland nicht zulässig!? (VDE AR-N 4100)

In Deutschland sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ab 3,6 kVA beim Netzbetreiber anzumelden und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge über 12 kVA durch den Netzbetreiber zustimmungspflichtig, bevor sie in Betrieb gehen dürfen.

Für eine Zustimmung bedarf es in Deutschland einen Nachweis, dass die Ladeeinrichtung die VDE-AR-N 4100 erfüllt!

Zum Beispiel muss die Ladeeinrichtung frei nach Punkt 10.6.4 der VDE-AR-N 4100 eine Regeleinrichtung zur Netzintegration oder Unterbrechbarkeit aufweisen. (Gesteuert durch den Netzbetreiber)

Den Nachweis kann der Hersteller, auf Nachfrage, nicht liefern!

Kann das eventuell jemand bestätigen oder korrigieren?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten