In Deutschland sind Ladeeinrichtungen fĂĽr Elektrofahrzeuge ab 3,6 kVA beim Netzbetreiber anzumelden und Ladeeinrichtungen fĂĽr Elektrofahrzeuge ĂĽber 12 kVA durch den Netzbetreiber zustimmungspflichtig, bevor sie in Betrieb gehen dĂĽrfen.
FĂĽr eine Zustimmung bedarf es in Deutschland einen Nachweis, dass die Ladeeinrichtung die VDE-AR-N 4100 erfĂĽllt!
Zum Beispiel muss die Ladeeinrichtung frei nach Punkt 10.6.4 der VDE-AR-N 4100 eine Regeleinrichtung zur Netzintegration oder Unterbrechbarkeit aufweisen. (Gesteuert durch den Netzbetreiber)
Den Nachweis kann der Hersteller, auf Nachfrage, nicht liefern!
Kann das eventuell jemand bestätigen oder korrigieren?