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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Im Merkelverse 2021 kann man bei Facebook nichtmal mehr RA

RA Solmeckes Video zu einer mutmasslichen Strafbarkeitslücke bei Impfpässen verlinken.
Im Video diskutiert er anhand führender Kommentare und Gesetzesbegründung die herrschende Meinung und Mindermeinung, wonach Apotheken Aussenstellen des RKI seien sowie das Analogieverbot in Art. 103 GG und äussert Zweifel an einer Strafbarkeit.
Wurde offenbar gelöscht, weil nicht regierungstreu genug. Zumal das eine Replik auf einen Zeitungsbericht war, wonach zwei besonders "nette" Apotheker (laut ehem. Personal u.a. ein Choleriker, der Personal vor Kunden anschnauzt) in einer Kleinstadt mindestens drei Kunden präventiv angezeigt haben sollen, deren Impfpässe möglicherweise nicht mal gefälscht waren... Als selbst krank gewordenes Opfer so eines Dr. "Scharfhund" als gegen Patienten und Angehörige übelst intrigierendem zeitweilig neuen total unfähigen und unmotivierten Hausarztes meiner Eltern (ihm war das vom Uniklinik-Chefarzt angemahnte 120 EUR MRT bei Verdacht auf eine Enzephalitis u.a. wohl zu teuer) kann man sich darüber doppelt ärgern. Das hätte es unter Kohl und Schröder so nicht gegeben. Im Ergebnis fördert man so das Treiben von Intriganten und rechtswidrige Schikanen, wenn man Diskussionen über mögliche Misstände per Zensur unterbindet. Muss das sein?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.10.2021 07:53).

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