Udo Hartmann schrieb am 22.06.2024 06:50:
Ausdrücklicher Wunsch auf sofortige Umsetzung: Das könnte man sich ja passend bestätigen lassen.
Wenn man auf die 14 Tage Widerrufsrecht verzichtet, muss man das ausdrücklich bestätigen. (Und das geht nur in ganz bestimmten Fällen, z.B. bei Sofware-Downloads.)
Ansonsten gelten 14 Tage Widerrufsrecht. Und wer in den 14 Tagen nicht merkt, dass er im Telefonat ĂĽberrumpelt wurde und das eigentlich gar nicht abschlieĂźen wollte, fĂĽr den macht's auch keinen Unterschied ob er den Link im Telefonat oder ne Stunde danach anklickt.