Ansicht umschalten
Avatar von bitteichweiĂźwas
  • bitteichweiĂźwas

693 Beiträge seit 06.08.2010

na ganz so ist das nicht ...

Der Dienstleister, der da Zugriff bekommt, muss (meines Wissens nach der EU-VO) eine Bank oder ein entsprechender Finanzdienstleister sein, der sich dazu bei der Aufsicht registrieren muss und genehmigt werden muss. Damit kommt er in Verzeichnis, welches die abgefragte Bank nach der Berechtigung des Abfragenden kontrollieren muss. Dann kann einmal am Tag (?) abgefragt werden. Aber auch nicht zur Selbstauswertung nach Lust und Laune, sondern um dem Kunden die Kontoabfrage und Auftragserteilung über EINEN Zugang bei seiner Hausbank zu ermöglichen. Und es geht hier nur um Konten, und nicht um Kreditkarten oder gar Kredite.

Es ist keineswegs vorgesehen, dass hier Auskunfteien Nachforschungen usw. anstellen dĂĽrfen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten