eigentlich sollte entschieden werden, wer bauen darf nach Höhe des Förderungsverzichts der Bieter. Derjenige der die geringste Förderung je kWh beansprucht, bekommt den Zuschlag.
Da aber etliche Bieter komplett auf die Förderung verzichten wollen, sprich sich ausschliesslich über Lieferverträge und Strombörse finanzieren wollen, musste ein weiteres Entscheidungskriterium her – Es wurde über die Nullförderung hinaus ein Gebot abgegeben, das dem Höchstbietenden, den Zuschlag gewährt.