Urheberrecht hat seine Berechtigung, auch wenn man ĂĽber die Dauer reden kann. Wer Musik von KĂĽnstlern kommerziell verwertet, soll dafĂĽr zahlen.
Das rechtfertigt aber nicht, Endgeräte mit Kopierschutz zu verseuchen, zumal es hier ja um Privatkopien aus legalen Quellen (Youtube und Co.) geht.
PS: Das war ĂĽbrigens ein Hamburger Urteil, von daher ist das deutsche Konzept der Privatkopie nicht ganz irrelevant. Aber auch in Amerika gibt es Fair Use usw.